Für alle nach der Richtlinie 2001/82/EG zugelassenen Veterinärarzneimittel müssen Fachinformation, Gebrauchsinformation und Kennzeichnung bis spätestens 29. Januar 2027 an das Vet-QRD-Template Version 9 angepasst werden.
Nach diesem Stichtag dürfen nur noch Tierarzneimittel mit QRD-v9-konformen Produktinformationen in Verkehr gebracht werden. Ausgenommen sind lediglich Produkte, die derzeit nicht vermarktet werden; diese müssen jedoch vor einer (Wieder-)Vermarktung entsprechend aktualisiert werden.
💡 Unser Tipp: Prüfen Sie, ob Ihre zugelassenen Veterinärarzneimittel von der Umstellung betroffen sind, und reichen Sie die erforderlichen G.I.18-Variations so bald wie möglich ein. Gerne unterstützen wir dabei!
👉 Weitere Informationen gibt es auf der Website des BASG: https://www.basg.gv.at/fuer-unternehmen/zulassung-life-cycle/veterinaerarzneispezialitaeten/aktuelles-fuer-zulassungsinhaber#c25602
