Eine Frage, die in der Pharmawelt nicht nur die Legal-Abteilung betrifft, sondern in Bezug auf Arzneimittelwerbung 💊 auch den Informationsbeauftragten des Hauses interessiert. Immerhin muss das aktuelle Werbematerial immer auch dem Letztstand der Rechtsprechung entsprechen.
Glücklicherweise gibt es hierfür den Informationsbeauftragten-Arbeitskreis der MEGRA, welchen wir am Montag in unserem Büro hosten durften.
Mit dabei waren natürlich unsere IBs Natascha Gansinger und Mario Koller. Das spannende Thema diesmal: „Urteile, die jeder IB kennen muss“.
Bei Kaffee und Gebäck wurden drei Gerichtsurteile präsentiert und ausgiebig diskutiert. Ein Punkt des spannenden Nachmittags waren Verantwortlichkeiten.
💡 Wusstest du zum Beispiel, dass in Österreich der Geschäftsführer haftet, wenn ein Werbemittel beanstandet wird? Der IB muss zwar der Behörde gemeldet werden und die wissenschaftliche Information von Werbemitteln prüfen – laut Gesetz ist jedoch der Geschäftsführer dafür haftbar und nicht der IB.
👉 Daher steht der IB zwischen (im schlimmsten Fall) einer Geldstrafe und der Geschäftsführung. Ein Grund mehr, die IB-Freigabe nicht als notwendiges Übel zu betrachten.
Nach dem produktiven Austausch ging es noch für ein paar IBs zum Schönbrunner Weihnachtsmarkt zum Eisstockschießen. So musste auch abseits der Werbemittelkontrolle Genauigkeit bewiesen werden. 😉