📜 Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat im Mai 2024 die Anforderungen zur Benennung nationaler Pharmakovigilanz-Kontaktpersonen in der EU aktualisiert: 4.a H Survey – pharmacovigilance contact person at national level_H
Kurz gesagt: Jedes EU-Land hat da so seine Eigenheiten, wenn es um Qualifikationen, Nominierungen und Zuständigkeiten geht.
Aber jetzt mal ganz ehrlich: Wer soll denn da noch durchblicken? 🤯
Für viele Marketing Authorisation Holder (MAH) stellt sich zudem die Frage:
Brauche ich in jedem EU-Land eine eigene Kontaktperson vor Ort? Wie setze ich das effizient und compliant um?
💡 Keine Sorge – wir lassen dich damit nicht allein! Unsere DREHM-Lösungen bringen Licht ins regulatorische Dickicht:

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